STIPP - Internationalisieren und neue Innovationspartner finden! Neue Perspektiven für KMU mit Belgien und den Niederlanden
Antworten auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit geben, neue Partner in Belgien und den Niederlanden finden, mit ihnen gemeinsam innovative Produkte entwickeln und auf den Markt bringen und dafür auch noch attraktive Fördermittel erhalten – wo gibt es das alles für kleine und mittlere Unternehmen auf einmal?
STIPP: Diese neue grenzüberschreitende Innovations-Förderinitiative (die Abkürzung steht für „SME Transition Innovation Partner Projects“) bietet bislang neue Chancen für KMU: Im Rahmen des ersten Projektaufrufs werden insgesamt 2,5 Millionen Euro an Fördermitteln für diese Zielgruppe ausgeschrieben.
Bis zum 31. März 2025 können sich KMU, die grenzüberschreitend in einer Entwicklungspartnerschaft zusammenarbeiten, mit ihren kreativen und innovativen Projektideen bewerben. Insgesamt stehen über das EU-Programm Interreg Maas-Rhein in den nächsten Jahren Fördermittel in Höhe von 10 Millionen Euro für KMU zur Verfügung – eine einmalige Chance.
Hier die ausgesprochen attraktiven Bedingungen für grenzüberschreitende KMU-Konsortien:
- Ein/e Ideengeber/in muss keine/n Partner „mitbringen“, auf Wunsch und je nach Bedarf werden der oder die Partner durch die in STIPP zusammenwirkenden Wirtschaftsförderungen passgenau vermittelt.
- Eine Projektidee muss innovativ, qualitätsvoll und marktnah sein, mit mindestens einem grenzüberschreitenden Partner durchgeführt werden und auf eine nachhaltige Zusammenarbeit ausgerichtet sein.
- Je mehr Innovationsregionen aus dem Drei-Länder-Eck Deutschland-Belgien-Niederlande an einem Innovationsprojekt beteiligt sind, desto höher ist die mögliche Förderung pro Projekt: Sie reicht von zwei Partnerregionen (mit max. 75.000 Euro pro Region) bis hin zu fünf Partnerregionen (mit max. 120.000 Euro pro Region). Sind mehrere Partner aus einer Region beteiligt, teilen sich diese die genannten Maximalbeträge.
- Für jeden Euro gewährter Förderung müssen die beteiligten KMU einen Euro an Eigenmitteln bzw.
Eigenleistungen beisteuern. - Die Projekte müssen eine der folgenden drei großen gesellschaftlichen Herausforderungen angehen: Industrieller Wandel, Grüne Transformation oder Gesündere Bürgerinnen und Bürger.
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung: Die eingehenden Projektanträge werden von einer unabhängigen Jury nach einheitlichen Qualitätskriterien bewertet und nur die besten werden gefördert.
- Die Laufzeit eines bewilligten Innovationsprojektes darf max. 24 Monate betragen, es erfolgt eine halbjährliche Dokumentation der Projektergebnisse mit (nachträglicher) Mittel zuweisung.
In begründeten Fällen kann auch eine Vorauszahlung der Fördermittel in Höhe von bis zu 30% erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
STIPP-Initiative | Interreg Maas-Rhein
Ansprechpartner:
Ralf P. Meyer, AGIT Aachen, Tel. +49 (0)241 475773-39, E-Mail: r.meyer@agit.de und
Katrin Schleicher, NMWP, NRW, Düsseldorf, Tel. +49 (0)211 385459-212, E-Mail: katrin.schleicher@nmwp.de