Sonderförderung für Dorfläden in Rheinland-Pfalz
Mit einer Sonderförderung sollen Dorfläden die Möglichkeit bekommen, einen einmaligen Betriebskostenzuschuss zur Unterstützung ihrer sozialen Funktion zu erhalten. Hierfür stellt das Land insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung.
Die rheinland-pfälzischen Dorfläden leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt von lokalen Nahversorgungsangeboten, auch im Landkreis Vulkaneifel. Dabei spielt, neben der Nahversorgungsfunktion, insbesondere auch die soziale Funktion von Dorfläden eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung lebendiger Dorfgesellschaften. Multifunktionale Dorfläden, die bspw. eine Café-Ecke zur Verfügung stellen, wirken als „Treffpunkt“ und „Kommunikationsort“, diverse Dienstleistungen wie z.B. Post-/Paketdienst oder regelmäßige Veranstaltungen steigern den Mehrwert dieser Dorfläden für die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich. Insbesondere in Gemeinden, die ansonsten keinen zentralen Treffpunkt haben, kann die soziale Funktion von Dorfläden zur Aktivierung des Dorflebens und zur Stärkung der gemeinschaftlichen Kommunikation und Teilhabe beitragen.
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Dorfläden haben sich seit dem Jahr 2022 deutlich erschwert. Insbesondere die gestiegenen Personalkosten durch die Erhöhung des Mindestlohns, wie auch die zwischenzeitliche Steigerung der Energiekosten und die Auswirkungen der anhaltenden Inflation stellen viele Dorfläden vor große Herausforderungen.
In 2024 sollen daher rheinland-pfälzischen Dorfläden zur Unterstützung und zum Erhalt der sozialen Funktion mit einer Förderung in Form eines einmaligen Betriebskostenzuschusses als De-minimis-Beihilfe und einem Beratungsangebot durch die Dorfladenberatung M.Punkt RLP unterstützt werden. Hierfür werden insgesamt 300.000 Euro durch das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.
Am 29. Mai 2024 startete das Interessensbekundungsverfahren für die „Sonderförderung 2024“ in der rheinland-pfälzischen Dorfladenberatung. Interessensbekundungen für die Sonderförderung können bis zum 26. Juni 2024 eingereicht werden. Antragsschluss für die Einreichung der Förderanträge ist der 30. September 2024.
Die konkreten Förderbedingungen sowie weitere Hinweise für Antragstellerinnen und Antragsteller stehen zum Download bereit unter https://mdi.rlp.de/fileadmin/03/Themen/Staedte_und_Gemeinden/Kommunalentwicklung/Dokumente/Sonderfoerderung_2024_-_Hinweise_fuer_Antragstellung.pdf
Gerne stellen wir für die Dorfläden im Landkreis Vulkaneifel auch den Kontakt zum Team der Dorfladenberatung M.Punkt RLP her. Sprechen Sie uns an!
Weitere Informationen und Kontakt:
- Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH
- Angelika Gerhartz
- Mainzer Str. 24, 54550 Daun
- 065 92- 93 32 04
- angelika.gerhartz@wfg-vulkaneifel.de