Neue Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen:

Unternehmen sollten ihre Kommunikation prüfen

Seit dem 27. September 2026 gelten neue gesetzliche Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Werbung. Mit der Umsetzung der europäischen EmpCo-Richtlinie wurden die Vorgaben im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verschärft.

Betroffen sind insbesondere Unternehmen, die sich mit Umwelt-, Klima- oder Nachhaltigkeitsmerkmalen an Verbraucherinnen und Verbraucher wenden – zum Beispiel auf der eigenen Webseite, im Online-Shop, auf Social Media, in Produktbeschreibungen, Broschüren und Anzeigen oder auf Verpackungen und Etiketten.

Konkreter statt pauschal
Besondere Aufmerksamkeit gilt allgemeinen Umweltaussagen wie beispielsweise „umweltfreundlich“, „umweltschonend“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“. Auch Begriffe wie „nachhaltig“ sollten insbesondere dann überprüft werden, wenn damit ein Umweltvorteil des Produktes oder Unternehmens verbunden wird.

Für Unternehmen bedeutet das allerdings nicht, dass sie künftig nicht mehr über positive Umwelteigenschaften ihrer Produkte oder Leistungen informieren können. Im Gegenteil: Konkrete und nachvollziehbare Angaben sind weiterhin möglich.

Statt einer pauschalen Aussage wie „umweltfreundliche Verpackung“ kann beispielsweise konkret benannt werden, aus welchem Material eine Verpackung besteht oder welchen Anteil recycelter Materialien sie enthält – vorausgesetzt, diese Angaben sind zutreffend und belegbar.

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten
Ein guter Anlass also, die eigene Kommunikation einmal mit Blick auf die neuen Anforderungen durchzusehen. Dabei lohnt insbesondere ein Blick auf:

• Webseiten, Online-Shops sowie Produkt- und Kategorieseiten

• Social-Media-Profile; dabei können auch weiterhin öffentlich zugängliche ältere Beiträge mit Umwelt- oder     Nachhaltigkeitsaussagen relevant sein

• Produktbeschreibungen, Kataloge, Flyer und Anzeigen

• Verpackungen und Etiketten

• Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsaussagen wie „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“, „ressourcenschonend“,     „ökologisch“, „grün“ oder – je nach Zusammenhang – „nachhaltig“

• eigene Siegel, Labels, Icons und grafische Darstellungen mit Nachhaltigkeitsbezug

• Aussagen über ein gesamtes Produkt, wenn sich der genannte Umweltvorteil tatsächlich nur auf einen Bestandteil   oder beispielsweise die Verpackung bezieht

• Aussagen zur Klimaneutralität von Produkten, insbesondere wenn diese auf der Kompensation von   Treibhausgasemissionen beruhen

• Umweltziele für die Zukunft, beispielsweise Aussagen wie „klimaneutral bis 2035“

Gerade bei pauschalen Aussagen lohnt es sich zu prüfen, ob sie durch konkrete und belegbare Informationen ersetzt  werden können.

Unser Tipp
Nutzen Sie die Neuregelung als Anlass für einen kurzen Kommunikations-Check. Häufig muss nicht auf eine Aussage verzichtet werden – eine konkrete, nachvollziehbare Beschreibung dessen, was tatsächlich geleistet oder eingesetzt wird, kann die bessere Alternative sein.

Link-Tipps
IHK Koblenz: EmpCo-Richtlinie – Neue Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen https://www.ihk.de/koblenz/unternehmensservice/umwelt-nachhaltigkeit/aktuelles-und-termine/aktuelles/empco-richtlinie-7143098
Kompakter Überblick über die neuen Anforderungen und Hinweise für die betriebliche Praxis.

IHK zu Dortmund: GreenClaim-Check https://www.ihk.de/dortmund/menue/recht/wettbewerbsrecht/greenclaim-check-7139536
Kostenfreies Online-Werkzeug, mit dem Unternehmen einzelne Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen anhand der neuen gesetzlichen Anforderungen überprüfen können. Das Tool ersetzt keine Rechtsberatung, hilft aber dabei, möglichen Prüf- und Anpassungsbedarf zu erkennen.

Hinweis
Dieser Beitrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH dient der allgemeinen Information und Sensibilisierung für die neuen gesetzlichen Anforderungen. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die rechtliche Prüfung des jeweiligen Einzelfalls. Bei Unsicherheiten zu konkreten Werbeaussagen empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Beratung.

Text KI-unterstützt erstellt.

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