„Landesehrenpreis im Genusshandwerk“ startet in die zweite Runde
Handwerksbetriebe können sich bis zum 17. März bewerben
Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium verleiht zum zweiten Mal den „Landesehrenpreis im Genusshandwerk – Für die Besten im Land«. Bewerben können sich Bäcker, Metzger, Konditoren, Bierbrauer und Speiseeishersteller, die in der Handwerksrolle einer rheinland-pfälzischen Handwerkskammer eingetragen sind. Die Auszeichnung wird an herausragende Betriebe des Lebensmittelhandwerks verliehen, die regional verwurzelt sind, nachhaltige Konzepte verfolgen und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen – etwa durch tarifgerechte Bezahlung oder eine moderne Ausbildung. Der Preis ehrt ausdrücklich die handwerkliche Produktion und die Werte eines Handwerksbetriebs.
Die Ehrenpreisträger und Preisträgerinnen erhalten neben einer Urkunde auch ein Türschild mit dem Logo-Emblem „Landesehrenpreis Genusshandwerk“. Damit dürfen Sie für ihre herausragenden und ausgezeichneten Lebensmittel werben. Der Landesehrenpreis des Genusshandwerks wurde 2023 erstmals an Betriebe des Lebensmittelhandwerks verliehen. Betriebe aus der genannten Zielgruppe können ihre Bewerbung bis zum 17. März 2024 einsenden. Wer sich bereits im Vorjahr um den Landesehrenpreis beworben hatte, darf sich erneut beteiligen. Die Preisverleihung findet am 28. April in Mainz statt.
Nähere Informationen: https://genusshandwerk-rlp.de/