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WFG Aktuelles

Flottenaustauschprogramm Sozial & Mobil für Betriebe im Gesundheits- und Sozialwesen


Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf Elektrofahrzeuge. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt diese Maßnahme mit dem Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ auf Basis des bestehenden BMWK-Förderprogramms „Erneuerbar Mobil“ um.

Anträge auf Zuschüsse zum Kauf von Elektrofahrzeugen können förderfähige Einrichtungen und Unternehmen unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit bis zum 30.06.2023 über das Förderportal easy-online stellen. Bitte beachten Sie, dass alle Beschaffungen sowie die Zulassung des beschafften Fahrzeuges bis zum 30.09.2024 erfolgt sein müssen.


Antragsberechtigt sind im Gesundheits- und Sozialwesen tätige Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen (in Anlehnung an die Wirtschaftszweigklassifikation Q) sowie Leasinggeber, die Fahrzeuge an solche Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen verleasen. Eine Liste der förderfähigen Tätigkeiten finden Sie online unter folgendem Link: https://www.erneuerbar-mobil.de/sites/default/files/2022-12/Anlage.pdf


Nach Erhalt des Förderbescheids muss der Kauf durch die antragstellende Einrichtung erfolgen. Voraussetzung für die Förderung von Leasinggebern ist, dass die im Rahmen der Förderungbeschafften Fahrzeuge für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren an die zuvor beschriebenen Akteure verleast werden.

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz bietet ein kostenfreies Online-Seminar zum Förderprogramm "Sozial & Mobil" an. Dieses findet am 7. März 2023 von 10 bis 11.30 Uhr statt. Eine Anmeldeung ist bis zum 6. März 2023 erforderlich unter https://veranstaltungen.energieagentur.rlp.de/event.php?vnr=515-10c#EventAnmeldung

Ausführliche Informationen auch unter: https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial%26mobil

Stand der Informationen: 27.02.2023

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