Bis zum 19. April – Geschäfte dürfen auch an Sonn- und Feiertagen öffnen
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) teilt mit, dass Läden und Verkaufsstellen, die für die Versorgung der Bevölkerung mit Verbrauchsgütern zwingend notwendig sind, jetzt auch an Sonn- und Feiertagen von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet werden dürfen.
Diese Regelung ist bis zum 19. April 2020 befristet und umgehend gültig.
An Sonn- und Feiertagen dürfen somit Läden und Geschäfte öffnen, die Lebensmittel, Getränke, Sanitätsbedarf, Drogerieartikel, Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf verkaufen.
Die Allgemeinverfügung steht unter https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_4/Ladenoeffnungsgesetz/Allgemeinverfuegung_Ladenoeffnung.pdf zum Download zur Verfügung.