Das Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz wird auch im Jahr 2024 weitergeführt! Antragszeitraum: 15. Januar – 15. März 2024
Gründungsstipendium des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Wiederbelebung der Gründungslandschaft in Rheinland-Pfalz
Inhalt und Ziele Das Programm Start.in.RLP soll die Konkretisierung von Gründungsvorhaben ermöglichen und Gründende dabei unterstützen, ihre Geschäftsidee in einem innovativen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder der Produktion weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen. Unterstützung soll es dabei insbesondere bei der Fortschreibung eines tragfähigen Business- und Finanzplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte, innovativer Dienstleistungen sowie bei den ersten Schritten in Richtung Markterschließung geben.
Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an die einzelnen Stipendiaten. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt pro Gründendem 1.000 Euro (brutto)/ Monat für max. 12 Monate. Begleitet wird das Programm von einem kostenlosen Coaching zu gründungsrelevanten Themen.
Wer wird gefördert? Bewerben können sich Gründende, die noch nicht gegründet haben oder deren Gründung max. 12 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückliegt. Die Gründung des Unternehmens muss drei Monate nach Bewilligung erfolgen. Gründende können nicht mehrfach gefördert werden. Unternehmenssitz sowie Wohnsitz der Gründenden muss in Rheinland-Pfalz liegen, sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und dürfen nicht anderweitig bereits unternehmerisch tätig sein. Weitere Infos zur Förderfähigkeit sind in der Verwaltungsvorschrift sowie den FAQ auf der Webseite des Programms zu finden
Was wird gefördert? Gegenstand der Zuwendung ist die Förderung von innovativen Gründungsvorhaben. Dabei liegen die Schwerpunkte insbesondere auf einer besonderen Betrachtung des Innovationsgehalts sowie auf den Kriterien Schaffung von Arbeitsplätzen wirtschaftlicher Impact. Gefördert wird auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Förderfähig sind somit auch Gründungen die die allgemeine Förderfähigkeit erfüllen und mindestens einen der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben:
- die Entwicklung von Produktion, Produkten oder Verfahren, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind oder
- neue Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Vertriebskanäle, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale, auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen. Die Geschäftsidee muss zudem nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen.
Informationen zum Stipendium sind zu finden unter https://gruenden.rlp.de/de/startinrlp/. Dort sind auch die akkreditierten Gründungsnetzwerke als erste Anlaufstelle für alle Interessierten aufgeführt. Entsprechende Antragsunterlagen erhalten die Gründerinnen und Gründer dort.
Für weitere Informationen steht Ihnen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen und Kontakt:
- Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbH
- Angelika Gerhartz
- 06592 933-204
- angelika.gerhartz@wfg-vulkaneifel.de