Änderung der Kleinunternehmerregelung ab dem 01.01.2025: Erhöhung der Umsatzgrenze erleichtert den Einstieg in die Selbstständigkeit

Ab dem 1. Januar 2025 treten neue Regelungen zur Kleinunternehmerregelung in Kraft, die kleinen Unternehmen und Gründerinnen sowie Gründern spürbare Vorteile bringen. Die Umsatzgrenze, bis zu der Unternehmen die Vorteile der Kleinunternehmerregelung nutzen können, wird von bisher 22.000 Euro auf 25.000 Euro pro Jahr angehoben. Mit dieser Änderung sollen kleine Betriebe entlastet und die Rahmenbedingungen für den Start und die Entwicklung von Unternehmen verbessert werden.

Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es Unternehmerinnen und Unternehmern, auf die Erhebung der Umsatzsteuer zu verzichten, solange ihr Jahresumsatz die festgelegte Grenze nicht überschreitet. Diese Änderung zielt darauf ab, kleine Unternehmen zu entlasten und den administrativen Aufwand zu reduzieren, der mit der Umsatzsteuerpflicht einhergeht.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Erhöhung der Umsatzgrenze: Ab 2025 gilt eine neue Umsatzgrenze von 25.000 Euro (vorher 22.000 Euro).
  • Im laufenden Jahr bleibt der Status als Kleinunternehmer bestehen, solange der Umsatz nicht mehr als 100.000 Euro beträgt (vorher 50.000 Euro).
  • EU-weite Anwendung: Erstmals können auch Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten die deutsche Kleinunternehmerregelung anwenden. Umgekehrt haben in Deutschland ansässige Unternehmer die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Ländern zu nutzen. Bislang konnten nur Unternehmen mit Sitz in Deutschland die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Ab 01.01.2025 dürfen dies auch Unternehmen in anderen EU-Ländern, die Umsätze in Deutschland erzielen. Umgekehrt können auch Selbstständige aus Deutschland die Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Ländern nutzen, um dort ihre Waren oder Services zu verkaufen. Vorausgesetzt, die Unternehmen haben eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ihr Umsatz bleibt EU-weit insgesamt unter der 100.000-EUR-Grenze.


Für weitere Informationen zu den Änderungen der Kleinunternehmerregelung und zur Anmeldung bei den zuständigen Finanzämtern steht ein Leitfaden auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Verfügung.