Zukunftsinitiative Eifel Beratungsgespräch

Breitbandversorgung im Landkreis Vulkaneifel

Breitband ist heute eine Basisinfrastruktur wie Straße, Schiene und Energieversorgung. Moderne IT- und Kommunikationsinfrastruktur ist wettbewerbsentscheidend. Breitband sichert Arbeitsplätze, Wachstum, Innovation und Bildung. Die Attraktivität von Wohngebieten steigt mit bedarfsgerechter Breitbandversorgung.

In dieser Erkenntnis haben sich die WFG-Gremien frühzeitig dafür entschieden, durch Sensibilisierungs- und Unterstützungsmaßnahmen das  Thema "Breitband"  zu fördern.

Rahmenbedingungen einer Förderung:

Das Land Rheinland-Pfalz will nach Genehmigung durch die EU-Komission vom 23.12.2009 im Rahmen der "Breitbandinitiative Rheinland-Pfalz" die Fördermöglichkeiten für die Breitbanderschließung von unterversorgten Ortsgemeinden verbessern, sobald die Bund-Länder-Abstimmung erfolgt ist. Dies bedeutet im Ergebnis:

  • Untergrenze für unzureichende Versorgung 2Mbit/sec
  • Erhöhung der Förderquote von 60% auf 90% unabhängig von der Finanzkraft der Kommune
  • Verlängerung der Laufzeit des Förderprogramms bis 2013
  • Neuauflage einer Leerrohr-Förderung

AKTUELL (Stand Juni 2012): Die Förderquote 2012/2013 beträgt 65%.

Für die Inanspruchnahme der Landesförderung ist nachfolgend dargestellter Verfahrensweg einzuhalten:

Erläuterung der einzelnen Schritte:

  • Die Gemeindevertreter ermitteln mit dem von der WFG erstellen Erhebungsbogen den Breitbandbedarf in ihren Ortsgemeinden.
    - Fragebogen Breitband Internetanbindung_gewerblich
    - Fragebogen Breitband Internetanbindung_privat
  • Sofern sich ein Bedarf an besserer Breitbandversorgung ergibt, leitet die Ortsgemeinde in Zusammenarbeit mit der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung über die Internetseite der Breitbandinitiative Rheinland-Pfalz ein Interessenbekundungsverfahren ein. Hierdurch bekommen die Anbieter für Breitband die Möglichkeit ihr Interesse zu bekunden, die Gemeinde mit Breitband zu erschließen.
    www.breitband-initiative-rlp.de
  • Sofern dies ohne wirtschaftliche Lücke möglich ist, kann ein Auftrag erteilt werden.
  • Entsteht jedoch eine wirtschaftliche Lücke, die die Ortsgemeinde übernehmen muss, ist eine Ausschreibung grundsätzlich erforderlich.
  • Gleichzeitig ist ein Förderantrag (formlos an die ADD Trier) zu stellen.
    www.breitband-initiative-rlp.de/foerderung

Den Zwischenbericht zur Breitbandversorgung, welcher in der Kreistagssitzung am 08. März 2010 den Mitgliedern des Kreistages vorgelegt wurde, können Sie sich nachfolgend herunterladen:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 6. Oktober 2010 den neuen Breitbandatlas freigeschaltet. Dieser kann ab sofort unter

aufgerufen werden. Mit ihm können für jede besiedelte Fläche in Deutschland - aufgeteilt in Versorgungsquadrate von 250 x 250 m - die Breitbandversorgung für unterschiedliche Bandbreiten und Techniken und die vorhandenen Breitbandanbieter in grafisch anschaulicher Weise abgefragt werden.