Förderangebot der EU und des Landes bei der Einstellung von Hochschul-Praktikanten

Förderangebot der EU und des Landes für kleine und mittelständische Unternehmen in ländlichen Gebieten bei der Einstellung von Hochschul-Praktikanten
Für Wen? Kleine und mittelständische Betriebe
Was? Praktika von Studierenden aller Fachrichtungen im Unternehmen
Wie? bis zu 50 % des Bruttolohns, höchstens 6.000 € pro Praktikum
Voraussetzungen:
1. Mindestzeitraum des Praktikums: 3 Monate
2. Das Praktikum muss in direktem Kontakt und in der Rolle einer Assistenz der Geschäftsleitung durchgeführt werden
3. Abschluss eines schriftlichen Praktikantenvertrages mit Vergütungsregelung
4. Nachweis über die Lohnzahlungen
5. Das Praktikum darf nicht Bestandteil der regulären Hochschulausbildung oder Ausbildung sein.
Antragstellung
bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion – Referat 44 -, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier.
Service der WFG Vulkaneifel:
1. Übernahme des Antragsmanagements und Begleitung bis zur Bewilligung der Förderung
2. Hilfestellung für die Unternehmen bei der Suche nach Praktikanten (z.B. Zugang zu den Praktikantenbörsen und Aushangmöglichkeiten an den Hochschulen in Trier, Koblenz und Aachen)
Haben wir Ihr Interesse geweckt, so wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartnerin bei der WFG Vulkaneifel:
Christina Kirst, Telefon-Nr. 06592/933-200, E-Mail:
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(Stand 02.02.2011 – alle Angaben ohne Gewähr)
